Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig. Die Anbieterin schließt Verträge nur mit Vertragspartnern, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
Zum Glück gibt’s den Schornsteinfeger! Stempel für Schornsteinfeger und Kaminkehrer finden Anwendung z. B. als Firmenstempel, als Nachweis über erbrachte Leistungen beim Kehren und Reinigen der Schornsteine oder als Prüfstempel bei Kontrollen der Feuerungsanlagen u.v.m.